A. Am 13. Februar 2015 reichten B.________ der Baukommission des Bezirks Küssnacht ein Baugesuch für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Einstellhalle und Nebenbaute auf den in der Kernzone II gelegenen Grundstücken KTN C.________ und KTN D.________, N.________strasse P.________, in Küssnacht ein. Das Hauptgebäude war als Ersatzbau für ein bereits bestehendes Gewerbe- und Wohnhaus auf KTN C.________ vorgesehen (vgl. Baugesuch vom 13.2.2015 Ziff. 10 "Ausnahmen"). Das Bauvorhaben wurde im Amtsblatt publiziert (Abl E.________) und öffentlich aufgelegt. Am 28. Februar 2015 erhoben A.________, wohnhaft an der N.________strasse O.________ in Küssnacht, beim Bezirksrat Küssnacht