7.1 Damit steht zusammenfassend fest, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, soweit die Beschwerdeführer formelle Mängel geltend machen. Soweit sie materielle Fehlerhaftigkeit der Abstimmungsvorlage rügen, ist die Beschwerde unbegründet und abzuweisen. 7.2 Diesem Ergebnis entsprechend werden die Verfahrenskosten den Beschwerdeführern (unter solidarischer Haftung) auferlegt. 18 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit darauf eingetreten wird.