Zweifelsohne besteht damit zwischen der Südumfahrung Abschnitt 2 und der Sanierung/Verkehrsberuhigung der Grepperstrasse ein sachlicher innerer Zusammenhang und die Geschäfte stehen in einer sachlichen Beziehung zueinander, indem sie dasselbe Ziel, die Verkehrsentlastung des Dorfes Küssnacht, verfolgen. Es kann daher nicht die Rede davon sein, die Stimmberechtigten seien durch die Vorlage des Bezirksrates in eine Zwangslage versetzt worden, wodurch ihr Stimmrecht verletzt wurde.