Diese Zahlung zu Gunsten des Bezirks wird im Verpflichtungskredit so erwähnt. Die Übernahme der Trägerschaft der Grepperstrasse kostet den Bezirk direkt nichts (§ 9 Abs. 1 StraG). Vielmehr soll der Restbetrag des Verpflichtungskredites in der Höhe von Fr. 2'284'000.-- für die Sanierung der Grepperstrasse sowie verkehrsberuhigende Massnahmen investiert werden. Eine Investition, die nur mittelbar mit der Trägerschaftsänderung der Grepperstrasse und der Südumfahrung Abschnitt 2 in Zusammenhang steht.