Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 116‘484‘000.00 (plus allfälliger Teuerung nach § 17 der Finanzhaushaltsverordnung für die Bezirke und Gemeinden) abzüglich kantonaler Beiträge für die Trägerschaftsänderung von Fr. 1‘996‘000.00 für den Bau der Südumfahrung Küssnacht, Abschnitt 2 Räbmatt- Breitfeld, gestützt auf die an der Urne angenommene Pluralinitiative „Südumfahrung PLUS“, sowie der Übernahme der im Abschnitt 2 betroffenen Kantonsstrasse ins Eigentum des Bezirks Küssnacht.