6.2 Der Bezirksrat verneint eine Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie durch die vorgelegte Abstimmungsvorlage. Die Übernahme der Grepperstrasse, respektive die Änderung der Trägerschaft sei mit dem zweiten Abschnitt der Südumfahrung eng verknüpft. So müsse die Grepperstrasse als gegenwärtige Kantonsstrasse ohne Verwirklichung des zweiten Abschnittes mittelfristig aufwändig saniert werden, wie dies in der Botschaft mehrfach thematisiert worden 15 sei. Eine Splittung hätte zudem zu widersprüchlichen Ergebnissen führen können.