Damit aber besteht für das Gericht keine Veranlassung, den Verpflichtungskredit über Fr. 116'484'400.-- für den Bezirks-Kostenanteil an der Südumfahrung 2. Abschnitt sowie die direkten Kosten für die Sanierung der Grepperstrasse und Verkehrsberuhigungsmassnahmen, wie er den Stimmberechtigten des Bezirkes Küssnacht am 21. Mai 2017 vorgelegt wurde, als materiell rechtsfehlerhaft zu beanstanden, weil er gemäss Bericht über die Folgekosten mit 8% amortisiert werden soll. Nachdem dies aufgrund der gezeigten Beispiele zumindest einer vom Kanton geduldeten Praxis entspricht und auch bereits die bisherigen Kredite im Zusammenhang mit der Südumfahrung analog verbucht und