13 samt um gemeinsame Projekte) und wird zumindest geduldet. So hat er namentlich betreffend Südumfahrung im Bezirk Küssnacht bereits den Verpflichtungskredit für die Planung des 1. Abschnitts und der weiteren Projektbestandteile über Fr. 4 Mio. vom Juni 2008 (RRB Nr. 118/2010 vom 9.2.2010) sowie den Baukredit über Fr. 67.680 Mio. für den Abschnitt 1 (RRB Nr. 125/2014 vom 4.2.2014) als Investitionen mit einer Amortisation von 8% anerkannt und nun auch die jüngste Vorlage eines Verpflichtungskredites über Fr. 116'484'400.-- für die Südumfahrung Abschnitt 2, der gemäss Folgekostenrechnung nach den Vor-