Nutzungsdauer des investierten Objektes ein Mehrfaches der Abschreibungsdauer beträgt. Ob sich Gemeinden bei einer Abschreibung von 25% an grösseren Projekten überhaupt beteiligen könnten, wäre wohl oftmals in Frage gestellt. Dies berücksichtigend sieht denn auch das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) vor, dass Investitionsbeiträge beim Geber nach der Lebensdauer der damit finanzierten Anlage abzuschreiben sind (Handbuch HRM2, FE 10 vom 30.1.2015, Rz. 10).