4.4.3 Ob die Qualifikation der kommunalen Kostenbeiträge gemäss Kooperationsmodell als Investition (mit 8% Amortisation) oder als Investitionsbeitrag (mit 25% oder auch 8% Amortisation) einer bewussten und einheitlichen Regel entspricht, erhellt aus den genannten Beispielen nicht. Auffällig ist aber immerhin, dass die grösseren Beiträge durchwegs wie Investitionen für Bauten und Anlagen abgeschrieben werden und nur die weniger hohen Kostenbeiträge als Investitionsbeiträge mit 25% amortisiert werden. Dies wäre immerhin insofern nachvollziehbar, als hohe Beiträge, welche zu 25% abzuschreiben sind, einen Gemeindehaushalt vorübergehend übermässig belasten würden und dies, obwohl die