4.4.2 Betrachtet man die Berichte und Vorlagen zu den kantonalen Verpflichtungskrediten dieser Geschäfte, die der Regierungsrat dem Kantonsrat vorlegt, so ist zu vermerken, dass im Zusammenhang mit der Südumfahrung Abschnitt 1 auch der Regierungsrat ausführt, der Bezirk Küssnacht verfüge über einen rechtsgültigen Baukredit von Fr. 67.680 Mio. (RRB Nr. 125/2014 vom 4.2.2014). Auch im Beschluss Planungskredit für den Zubringer Wilenstrasse (Fällmistunnel) führt er aus, die Gemeinden Wollerau und Freienbach würden für ihre Kostenanteile Baukredite einholen (RRB Nr. 678/2009 vom 23.6.2009). Betreffend Umfahrung Pfäffikon, Planungskredit (RRB Nr. 981/2007 vom 7.8.2007)