der Bezirk gemäss Kooperationsmodell einen Kostenbeitrag an die kantonale Investition leistet, wird dieser nicht durchwegs als Investitionsbeitrag in die Rechnung aufgenommen und entsprechend abgeschrieben. Die obgenannten Beispiele zeigen vielmehr, dass von Verpflichtungskrediten sowohl als Investitionen, welche wie Bauten und Anlagen mit 8% amortisiert werden, die Rede ist, als auch als Investitionsbeiträge, die mit 25% abgeschrieben werden, aber auch als Beiträge, die gemäss Bauten und Anlagen mit 8% abgeschrieben werden.