Beim Vollanschluss H8/Steinerstrasse, dessen Bauherr ebenfalls der Kanton ist, hat die Gemeinde Schwyz gemäss Kostenteiler von 2005 von den geschätzten Gesamtkosten von Fr. 5,6 Mio. einen Beitrag von Fr. 2,2 Mio. zu übernehmen. In der Botschaft spricht der Gemeinderat explizit von einem Beitrag der Gemeinde. In der Darstellung der Folgekosten beruft er sich auf das FHG-BG, wonach für Bauten und Anlagen eine jährliche Abschreibung auf dem Restbuchwert von 8% vorgeschrieben sei (Botschaft Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2005, Trakt. 14).