Dies trifft zu (vgl. Botschaft zur Bezirksgemeinde vom 16. April 2012, Traktandum 13, S. 16 ff.). Ebenfalls zutreffend ist seine Ausführung, dass die Gemeinde Lachen betreffend Kernentlastungsstrasse KEL Ast West dem Stimmvolk einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 17'383'600.-- (Fr. 13'048'600.-- aus dem Kostenanteil gemäss Kooperationsmodell von 53% der Gemeinde sowie Fr. 4'335'000.-- direkte Kosten der Gemeinde) im Sinne einer Investition vorgelegt hat und dabei in der Folgekostenrechnung eine Abschreibung von 8% berechnete (vgl. Botschaft a.o. Gemeindeversammlung Lachen vom 22.10.2008, Traktandum 11, S. 24 ff.).