Demgegenüber leistet der Bezirk Küssnacht an dieses Strassenbauprojekt des Kantons einen Beitrag. Er schafft keine eigenen Vermögenswerte mit mehrjähriger Nutzungsdauer. Mithin handelt es sich beim Verpflichtungskredit des Bezirks Küssnacht - soweit er die Südumfahrung Abschnitt 2 betrifft - um einen Investitionsbeitrag und keine Investition in eigene Vermögenswerte. An diesem Umstand ändert die vom Bezirksrat geltend gemachte Tatsache, dass der Bezirk in die Projektorganisation einbezogen ist und wesentlich mitwirken kann, nichts.