10 Die eigentliche Investition für die Südumfahrung fällt im Verwaltungsvermögen des Kantons an. Er schafft in seinem Verwaltungsvermögen Vermögenswerte mit mehrjähriger Nutzungsdauer. Entsprechend wird der Regierungsrat dem Kantonsrat gemäss Strassenbaugesetzgebung (analog der Vorlage für die Südumfahrung erster Abschnitt, RRB Nr. 125/2014 vom 4.2.2014) einen Verpflichtungskredit über die gesamten Kosten, d.h. inkl. Kostenanteil des Bezirkes, vorlegen. Demgegenüber leistet der Bezirk Küssnacht an dieses Strassenbauprojekt des Kantons einen Beitrag.