Über den Inhalt, die Qualifikation der Ausgabe, bzw. deren Rechnungslegung ist damit noch nichts gesagt. Verpflichtungskredite können Investitionen oder Investitionsbeiträge der Investitionsrechnung aber auch den Aufwand der laufenden Rechnung betreffen. Entsprechend sind Verpflichtungskredite als Aufwand oder Investition / Investitionsbeitrag im Voranschlag resp. in der Rechnung abzubilden. Im weiteren Verlauf, für die korrekte Verbuchung, ist es somit durchaus relevant, wofür ein Verpflichtungskredit eingeholt wird. Denn die Folgekosten einer Ausgabe sind unterschiedlich, ob es sich um eine Ausgabe der laufenden Rechnung, eine Investition oder einen Investitionsbeitrag handelt.