Auch entspreche dies der Praxis bei der Finanzierung von Pflegeheimen, wenn mehrere Gemeinden zusammen ein Bauprojekt realisieren würden. Die Gemeinden, welche nicht Bauherr seien, würden ihre Beiträge mit dem gleichen Satz abschreiben wie der Bauherr. Im Übrigen weist der Bezirksrat darauf hin, dass für den ersten Abschnitt der Südumfahrung bereits ein identischer Aufbau des Botschaftstextes mit denselben Ausführungen zu den Abschreibungssätzen und dazugehörigen Berechnungsgrundlagen formuliert worden sei, was damals zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben habe. Die gesetzlichen Grundlagen hätten sich seither nicht geändert.