4.2 Der Bezirksrat führt aus, dem Bezirk komme bei der Projektplanung und Bauausführung wesentliche Mitsprache zu. Der Kredit sei daher nicht als Investitionsbeitrag zu qualifizieren. Die Rolle des Bezirks sei dieselbe wie beim bereits im Bau befindlichen 1. Abschnitt, dessen Kredit ebenfalls mit 8% abgeschrieben werde. Dies entspreche ähnlichen innerkantonalen Projekten wie etwa der Kernentlastungsstrasse Lachen, bei welchem die Gemeinde ihren Kostenteil ebenfalls mit 8% abschreibe. Auch entspreche dies der Praxis bei der Finanzierung von Pflegeheimen, wenn mehrere Gemeinden zusammen ein Bauprojekt realisieren würden.