Die Mehrkosten entsprechen der Interessenlage des Bezirkes, wurde doch der die Mehrkosten auslösende Grundsatz einer Tunnelvariante vom Küssnachter Stimmvolk angenommen. Entsprechend wurde der neue Kostenteiler zwischen Regierungsrat und Bezirksrat vereinbart (Kanton 41.1%, Bezirk 58.9%). Dies unter dem Vorbehalt, dass seitens Bezirk das Stimmvolk und seitens Kanton der Kantonsrat je dem notwendigen Verpflichtungskredit zustimmen. Mit der Abstimmung vom 21. Mai 2017 haben die Küssnachter Stimmbürger dem Bezirksanteil zugestimmt und damit auch die Interessenlage, welche dem Kostenteiler zugrunde liegt, bestätigt. Darin liegt keine Verletzung der Strassengesetzgebung.