3.4.2 Damit aber hat der Bezirksrat die Strassengesetzgebung nicht verletzt. Mit dem neuen Strassengesetz vom 15. September 1999 (damals Strassenverordnung) hat der Kanton ein Kooperationsmodell eingeführt (RRB Nr. 2225/1998 vom 15.12.1998, Bericht und Vorlage Strassenverordnung an den Kantonsrat). Strassenbaukosten sollen im Falle von Mehrfachbetroffenheit entsprechend der