2.3 Der angefochtene Kreditbeschluss für einen unbestimmten Zeitraum von 20 Jahren und länger sei mit dem Institut des Verpflichtungskredites nach FHG- BG nicht vereinbar (Beschwerdeschrift Ziff. 11). Korrekterweise hätte dem Stimmbürger ein Vorfinanzierungsbeschluss, bei welchem jährliche Verpflichtungen im Fremdkapital zu verbuchen seien, unterbreitet werden müssen (Beschwerdeschrift Ziff. 12).