1. Die von den Stimmbürgern des Bezirks Küssnacht an der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 angenommene Sachvorlage "Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 116'484'000.-- plus allfälliger Teuerung nach § 17 FHV-BG abzüglich kantonaler Beiträge für die Trägerschaftsänderung von Fr. 1'996'000.-- für den Bau der Südumfahrung Küssnacht, Abschnitt 2 Räbmatt-Breitfeld, gestützt auf die an der Urne angenommene Pluralinitiative *Südumfahrung Plus*, sowie der Übernahme der im Abschnitt 2 betroffenen Kantonsstrasse ins Eigentum des Bezirks Küssnacht" sei aufzuheben.