A. Für die Bezirksgemeinde vom 3. April 2017 traktandierte der Bezirksrat das Sachgeschäft "Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 116'484'000.-- (plus allfälliger Teuerung nach § 17 der Finanzhaushaltsverordnung für die Bezirke und Gemeinden [FHV-BG; SRSZ 153.111] abzüglich kantonaler Beiträge für die Trägerschaftsänderung von Fr. 1'996'000.-- für den Bau der Südumfahrung Küssnacht, Abschnitt 2 Räbmatt-Breitfeld, gestützt auf die an der Urne angenommene Pluralinitiative «Südumfahrung PLUS», sowie die Zustimmung zur Übernahme der im Abschnitt 2 betroffenen Kantonsstrasse ins Eigentum des Bezirks Küssnacht."