{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-24", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2017-110_2017-11-24.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a1447cf9bfd5904d9d66714bc267080e"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2017-110_2017-11-24.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2017_110_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2e6663ab8d0b90c64c27f103b5eda40adfa9fdfffc76b96a3fe3dcc491e410132e053234e390761900ffcd8123272ac04d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2e6663ab8d0b90c64c27f103b5eda40adfa9fdfffc76b96a3fe3dcc491e410132e053234e390761900ffcd8123272ac04d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2017_110", "Checksum": "292e485b1b63f6a13c1ba5dfbed06b34"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2017 110"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Kammer 24.11.2017 III 2017 110\nRegeste:\nGemeinde- und Korporationsrecht (Stimmrechtsbeschwerde; Sachabstimmung Verpflichtungskredit ''Südumfahrung Küssnacht, Abschnitt 2'' vom 21.5.2017) | Gemeinde- und Korporationsrecht (bis 12.2.2018)\n\n4.3.4 Der Bezirksrat bringt dagegen vor, bereits bei der Abstimmungsvorlage zur\nSüdumfahrung Abschnitt 1 sei dargelegt worden, dass der Verpflichtungskredit\ndes Bezirkes eine Investition sei und mit 8% abgeschrieben werde. Dies trifft zu\n(vgl. Botschaft zur Bezirksgemeinde vom 16. April 2012, Traktandum 13, S. 16\nff.). Ebenfalls zutreffend ist seine Ausführung, dass die Gemeinde Lachen betreffend Kernentlastungsstrasse KEL Ast West dem Stimmvolk einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 17'383'600.-- (Fr. 13'048'600.-- aus dem Kostenanteil\ngemäss Kooperationsmodell von 53% der Gemeinde sowie Fr. 4'335'000.-- direkte Kosten der Gemeinde) im Sinne einer Investition vorgelegt hat und dabei in\nder Folgekostenrechnung eine Abschreibung von 8% berechnete (vgl. Botschaft\na.o. Gemeindeversammlung Lachen vom 22.10.2008, Traktandum 11, S. 24 ff.).\n\nAnderseits hat etwa die Gemeinde Freienbach die Verpflichtungskredite für das\nVorprojekt des Zubringers Vollanschluss Halten mit einem Kostenbeitrag in der\nHöhe von Fr. 500'000.-- (Botschaft an die Gemeindeversammlung vom 16. April\n2010, Traktandum 5, S. 63 ff.; vgl. auch VGE III 2010 49 vom 14.4.2010), für die\nProjektierung des Zubringers Wilenstrasse mit einem Kostenbeitrag in der Höhe\nvon Fr. 216'000.-- (Fällmistunnel; Botschaft an die Gemeindeversammlung vom\n16. April 2010, Traktandum 6, S. 67 ff.; vgl. auch VGE III 2010 49 vom\n14.4.2010) oder für die Projektierung Umfahrung Pfäffikon mit einem Kostenbeitrag von Fr. 2'000'000.-- (Abstimmung vom 17. Juni 2007, Botschaft S. 50 ff.) als\nInvestitionsbeiträge dem Stimmvolk vorgelegt und entsprechend als Folgekosten\neinen Abschreibungssatz von 25% angewendet.\n\nAuch der Bezirk March behandelt seinen Kostenanteil am Grosskreisel Siebnen\nin der Höhe von rund Fr. 220'000.-- als Investitionsbeitrag mit einem Abschreibungssatz von 25% (siehe Bericht und Vorlage an den Kantonsrat, RRB Nr.\n\n11\n1159/2011 vom 29.11.2011) und ebenso seinen Kostenanteil am kantonalen\nStrassenbauprojekt Buttikon Ost - Reichenburg West (RRB Nr. 902/2013 vom\n24.9.2013), Schulwegsicherung Reichenburg bis Buttikon in der Höhe von\nFr. 900'000.-- (vgl. Voranschlag Bezirk March 2013, S. 4 und 19).\n\nDie Gemeinde Galgenen weist ihren Kostenanteil von Fr. 700'000.-- an den\nGrosskreisel Siebnen im Voranschlag 2011 als Beitrag aus (vgl. Voranschlag\nGemeinde Galgenen 2011, S. 4 und 27).\n\nBeim Vollanschluss H8/Steinerstrasse, dessen Bauherr ebenfalls der Kanton ist,\nhat die Gemeinde Schwyz gemäss Kostenteiler von 2005 von den geschätzten\nGesamtkosten von Fr. 5,6 Mio. einen Beitrag von Fr. 2,2 Mio. zu übernehmen. In\nder Botschaft spricht der Gemeinderat explizit von einem Beitrag der Gemeinde.\nIn der Darstellung der Folgekosten beruft er sich auf das FHG-BG, wonach für\nBauten und Anlagen eine jährliche Abschreibung auf dem Restbuchwert von 8%\nvorgeschrieben sei (Botschaft Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2005,\nTrakt. 14).\n\n4.4.1 Es kann damit festgestellt werden, dass die Praxis der Gemeinden, wie\nder bei Strassenbauprojekten gestützt auf das Kooperationsmodell gemäss §§\n55 und 56 StraG festgesetzte kommunale Kostenanteil in den Gemeinderechnungen verbucht wird, unterschiedlich ausfällt. D.h. selbst wenn der Kanton\nStrassenträger ist und als Bauherr die Investition in sein Verwaltungsvermögen\ntätigt und die Gemeinde resp. der Bezirk gemäss Kooperationsmodell einen\nKostenbeitrag an die kantonale Investition leistet, wird dieser nicht durchwegs als\nInvestitionsbeitrag in die Rechnung aufgenommen und entsprechend abgeschrieben. Die obgenannten Beispiele zeigen vielmehr, dass von Verpflichtungskrediten sowohl als Investitionen, welche wie Bauten und Anlagen mit 8% amortisiert werden, die Rede ist, als auch als Investitionsbeiträge, die mit 25% abgeschrieben werden, aber auch als Beiträge, die gemäss Bauten und Anlagen\nmit 8% abgeschrieben werden.\n\n4.4.2 Betrachtet man die Berichte und Vorlagen zu den kantonalen Verpflichtungskrediten dieser Geschäfte, die der Regierungsrat dem Kantonsrat vorlegt,\nso ist zu vermerken, dass im Zusammenhang mit der Südumfahrung Abschnitt 1\nauch der Regierungsrat ausführt, der Bezirk Küssnacht verfüge über einen\nrechtsgültigen Baukredit von Fr. 67.680 Mio. (RRB Nr. 125/2014 vom 4.2.2014).\nAuch im Beschluss Planungskredit für den Zubringer Wilenstrasse (Fällmistunnel) führt er aus, die Gemeinden Wollerau und Freienbach würden für ihre\nKostenanteile Baukredite einholen (RRB Nr. 678/2009 vom 23.6.2009). Betreffend Umfahrung Pfäffikon, Planungskredit (RRB Nr. 981/2007 vom 7.8.2007)\n\n12\nführt der Regierungsrat aus, das Stimmvolk Freienbach habe für seinen Anteil\neinen Projektierungskredit angenommen und werde später über einen Baukredit\nabzustimmen haben. Damit äussert sich der Regierungsrat zwar nicht explizit zur\nFrage, ob es sich bei den Kostenbeiträgen um Investitionen oder um Investitionsbeiträge handelt, welche seitens der Gemeinden und Bezirke mit 8% resp.\n25% abzuschreiben wären. Von eigentlichen Baukrediten, wie es der Regierungsrat formuliert, wird jedoch in der Regel bei Investitionen und nicht bei Investitionsbeiträgen gesprochen.\n\n"}