Mit den Vorinstanzen ist namentlich in dieser durchdachten Gestaltung der Aussenräume ein erheblicher Vorteil des Gestaltungsplanes zu sehen und überzeugt dieser gerade auch in dieser Hinsicht. Dass die Kritik, diese Frei- 27 räume seien viel zu gross, unhaltbar ist, wurde bereits ausgeführt (vgl. vorstehend Erw. 5.5.2 und besonders Erw.