Die Vorteile des Gesamtkonzeptes hat der Regierungsrat auch als Vorteile des (Teil-)Gestaltungsplanes Baufelder 2/3 anerkannt (Erw. 8.4), ebenso die landsparende und verkehrsberuhigte interne Erschliessung und damit verbunden die mögliche Gestaltung grosszügiger Grünund sonstiger Freiflächen (Erw. 8.5). Gleiches hat er für die nahezu vollständige Trennung zwischen motorisiertem Verkehr und Fuss- und Radverkehr bejaht (Erw. 8.6). Das Parkkonzept (Tiefgarage, auch mit Parkplätzen für Besucher im Vorraum) hat er als (geringfügigen) Vorteil erachtet (Erw. 8.7) wie auch die klare Festlegung und Begrenzung der Baubereiche, der Gebäudehöhen und Gebäudelängen (Erw.