Der verbindlich festgelegten Baumgestaltung (Feldahorn/Obstbäume) könne ein relevanter Gewinn für die Aussenraumgestaltung auch nicht abgesprochen werden. Der Kritik der Behörden an den anfänglich vorgesehenen Steinkorbböschungen sei durch einen diesbezüglichen Verzicht Rechnung getragen worden. Bei einer maximalen Neigung von 2:3 der bis an die Häuser gezogenen Böschungen seien keine künstlichen Abstützungen erforderlich.