23 Das Gestaltungsplangebiet werde weitgehend frei von motorisiertem Verkehr sein; motorisierter Verkehr und Langsamverkehr würden praktisch vollständig separiert. Zwischen den einzelnen Baubereichen würden zusammenhängende Fusswegverbindungen erstellt, die teils auch der Öffentlichkeit zugänglich seien. Die Erschliessung entspreche den Kriterien gemäss lit. a.