5.5.4 Bereits der Gemeinderat hat überzeugend dargelegt, dass vorliegend mit den gestaltungsplanerischen Instrumenten eine abgestimmte und qualitativ gute Überbauung sichergestellt werden kann (GRB Nr. 02._______ S. 7). Das Richtprojekt zeichne sich durch eine einheitliche Architektur und überzeugende architektonische Gestaltung aus und ergebe ein gutes Gesamtbild. Erkennbar sei ein harmonisches Siedlungsgebiet mit einer grosszügig angelegten Aussenraumgestaltung samt Erholungsbereichen und Siedlungsplatz.