5.5.2 Bezüglich dieser (und weiterer ähnlicher) Rügen des Beschwerdeführers ist an die vorstehenden Ausführungen anzuknüpfen. Zum Gestaltungskonzept äussert sich der Planungsbericht (S. 7 f. Ziff. 3.4). Es wird dargelegt, dass die Wohnhäuser in den Baubereichen A bis D durch ihre kubische Grundform bestimmt werden. Die Kuben werden derart in die Hanglage eingeschnitten, dass die bergseitigen Böschungsanlagen gegenüber dem gewachsenen Terrain maximal um ein Geschoss tiefer gelegt werden müssen. Künstliche Abstützungen sind nicht erforderlich. Die Balkone werden in die Grossform integriert und wirken als eingezogene Räume.