im Baubereich D beträgt sie auch auf dieser Seite nur 9.0 m. Ebenfalls nur teils beansprucht wird die maximale Gebäudehöhe auf der Nordwestseite mit 9.30 m für den Baubereich B sowie 8.45 m für die Baubereiche C und D. Nicht entscheidend anders präsentiert sich die Situation für den in der W2D gelegenen Baubereich A, der mit Gebäudehöhen von 8.40 m (NO), 8.55 m (SO), 10.00 m (SW) und 9.80 m (NW) die zusätzlichen maximal 3 m Gebäudehöhe ebenfalls nur talseitig ausnützt.