5.3 Nach Art. 30 BauR sind in den Wohnzonen ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Neben Wohnbauten sind nur Dienstleistungs- und gewerbliche Kleinbetriebe zugelassen. Bei der Zoneneinteilung und den (zulässigen) Massen werden die Wohnzonen weiter differenziert, unter anderem nach den vorliegend interessierenden Wohnzonen 2-geschossig, locker (W2L), Wohnzone 2-geschos- sig, dicht (W2D) sowie Wohnzone 3-geschossig (W3). Zulässig sind in beiden W2-Zonen zwei Vollgeschosse, in der W3 deren drei, in beiden W2-Zonen eine Gebäudehöhe von 7 m, in der W3 von 10 m;