13 Gestaltungsplangebietes als Ganzes wie auch der einzelnen Teilgestaltungsplangebiete offen. Die grundsätzliche Erschliessbarkeit eines Grundstückes ist denn auch für die Aufnahme von Land in eine Bauzone entscheidend (Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG [in der seit 1.5.2014 geltenden Fassung bzw. Art. 15 lit. b RPG in der früheren Fassung; vgl. § 16 Abs. 3 PBV; vgl. VGE 1035+1036/04 vom 15.9.2004 Erw. 2.2 i.Sa. S. vs. Gemeinderat Galgenen [die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Urteil 1A.245/2004+1P.61/2004 vom 21.2.2005 abgewiesen]).