11 u.a.). Betreffend die Ausrichtung der Bauten wird pro Baufeld eine Einheitlichkeit postuliert mit einem Spielraum von 40 Grad in der Ausrichtung (S. 17). Insbesondere wird als Vorbemerkung (S. 1) ausdrücklich erwähnt, dass die im Gesamtkonzept orientierend dargestellten Baukörper/Wohnbauten und Garagierungen "keinerlei Rechtswirksamkeit" haben, sondern "lediglich der Lesbarkeit und Verständlichkeit des Gesamtkonzeptes" dienen.