7.0 betr. Freiraumkonzept). Beispielsweise bleibt mit Vorgaben zu den (Mindest-)Gebäudeabständen, Siedlungsplätzen und der postulierten einheitlichen Dachgestaltung pro Gestaltungsplan der Handlungsspielraum für die einzelnen Gestaltungspläne weitestgehend offen. Das gleiche gilt für die Anforderungen an die Parkierungsart mit der einzigen Differenzierung nach Einzel- und Sammelgaragen wie auch für die übrigen als verbindlich erklärten Elemente. Entsprechend findet sich bei den planmässigen Illustrationen in der Regel der Vermerk "Konzeptskizze" oder "Erläuterungsskizze" (vgl. z.B. Gesamtkonzept S. 9, S. 11 ff., S. 16 f., S. 24 f.