Abweichungen vom Gesamtkonzept im vorgegebenen Rahmen werden als möglich bezeichnet, "wenn dadurch die Qualität des Konzeptes nicht beeinträchtigt wird oder insgesamt eine bessere Lösung erreicht werden kann". Für solche Anpassungen oder in Streitfällen sind alle direkt Betroffenen einzubeziehen. Im Weiteren enthält das Gesamtkonzept nach einer Analyse Ausführungen zum Bebauungskonzept/Siedlungsstruktur (Ziff. 4), zum Erschliessungskonzept/Erschliessung und Parkierung (Ziff. 5), Ver- und Entsorgung (Ziff. 6), Freiraumkonzept/Frei- und Aussenräume (Ziff. 7) sowie zum Ausnützungsmass und verdichteten Bauweise (Ziff. 8).