Anhang 4.1 enthält Erläuterungen zu den im Zonenplan der Gemeinde Schwyz mit einer Gestaltungsplanpflicht belegten Gebieten. Unter "Allgemeines" wird festgehalten, dass die Überlegungen und Absichten, die mit der Gestaltungsplanpflicht zusammenhängen, für die einzelnen Gestaltungsplangebiete in Anforderungen umschrieben würden. Hierbei handle es sich um Hauptanliegen, die es nebst den Anforderungen gemäss Art. 45 BauR (Voraussetzungen der Gestaltungspläne) umzusetzen gelte. Den im Anhang 4.1 formulierten Anforderungen wird "Richtplan-Charakter" mit Behördenverbindlichkeit zugeschrieben.