2.2 Der Beschwerdeführer rügt namentlich die Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Willkürverbots, die Verletzung von Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) vom 22. Juni 1979 (Mitwirkung der Bevölkerung bei der [Raum-]Planung), Art. 14 Abs. 1 RPG (Unterscheidung der Nutzungszonen), § 24 Abs. 2 und 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG;