Der Gestaltungsplan beansprucht in Abweichung von der Grundordnung in den Baubereichen A, B und C eine Erhöhung der Geschosszahl von zwei auf maximal drei Vollgeschosse, in den Baubereichen A, B und C eine Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe von 7.00 m auf 10.00 m und im Baubereich D von 7.00 m auf 9.00 m sowie eine Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) im Baubereich A von 0.45 auf 0.495 und in den Baubereichen B, C und D von 0.35 auf 0.385 (vgl. Art. 4 der Sonderbauvorschriften [SBV] vom 25.4.2016 [rev.]).