F. Das Sicherheitsdepartement beantragt am 2. Juni 2017 unter Verweis auf die Begründung des angefochtenen RRB und unter Verzicht auf eine Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Der Gemeinderat beantragt mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2017 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Ebenso vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers beantragen die Beschwerdegegner am 8. August 2017.