2 6. Die Vorinstanz wird eingeladen, für die Sicherstellung der öffentlichen Nutzung der Fusswege zu sorgen. 7. In der Legende des Gestaltungsplans ist die Rubrik "Freihaltezone" in den orientierenden Planinhalt zu verschieben. Danach kann auf den Unterlagen der Genehmigungsvermerk angebracht werden. Die Koordination erfolgt durch das Amt für Raumentwicklung. (8.-12. Publikation; Staatsgebühr, Rechtsmittelbelehrung; Zustellung).