2. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren (inklusive Kanzleikosten) im Betrag von Fr. 1500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt (…). 3. Der Beschwerdeführer hat der Vorinstanz sowie den Beschwerdegegnern 1-3 eine Parteientschädigung von jeweils Fr. 1500.-- (insgesamt Fr. 3000.--) zu bezahlen. 4. Der Gestaltungsplan "M._______,. Baufelder 2/3" wird mit nachfolgenden Änderungen und Auflagen bewilligt. 5. Im Baubewilligungsverfahren ist im Sinne der Erwägungen sicherzustellen, dass das Gebäude im Baubereich D maximal drei Vollgeschosse aufweist.