C. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss erhob A._______ mit Eingabe vom 18. August 2016 Beschwerde beim Regierungsrat mit dem Antrag auf vollumfängliche Aufhebung sowie Abweisung des Gesuchs um Genehmigung des Gestaltungsplans. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an den Gemeinderat zurückzuweisen. D. Mit Beschluss (RRB) Nr. 03._______ entschied der Regierungsrat wie folgt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.