19 der Beschwerdegegner S. 10 ff. Rz. 41 ff.; Protokoll der mündlichen Verhandlung S. 9 ff.; Duplik S. 9) ist bei diesem Ergebnis nicht mehr vorzunehmen. 5.1 Dem Verfahrensausgang entsprechend sind die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Gerichtsgebühr inkl. öffentliche Verhandlung, Kanzleikosten und Barauslagen) von Fr. 3'000.-- dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (§ 72 Abs. 2 VRP).