4.5 Schliesslich hat das Verwaltungsgericht bereits mit VGE 51/96 vom 22. November 1996 (Erw. 3.c) entschieden, dass eine Unterschreitung des Grenzabstandes nach (dem nach wie vor geltenden) § 62 PBG nur in Frage kommt, wenn bei Einhaltung des Gebäudeabstandes die Grenzabstände durch einen Dienstbarkeitsvertrag unter den Grundeigentümern ungleich verteilt werden. Eine Ungleichverteilung des Grenzabstandes ermögliche es der einen Vertragspartei, näher an die Grenze zu bauen, als dies nach den geltenden Vorschriften möglich wäre.