4.1 Das Grundbuch weist bei den Dienstbarkeiten und Grundlasten auf KTN C.________ als Last ein "Näherbaurecht und Grenzabstandsverlegung und Verbot der Löschung des Eintrages ohne Zustimmung der Baubewilligungsbehörde zugunsten N.________" aus. Diesem Wortlaut lassen sich keine weiteren Angaben zu Umfang/Dimensionierung des Näherbaurechts und der Grenzabstandsverlegung entnehmen. Zur Ermittlung desselben ist mithin auf die zweite Stufenfolge gemäss Art. 738 ZGB, den Erwerbsgrund bzw. den Begründungsakt, zurückzugreifen.