Er sei sich deshalb überhaupt nicht bewusst gewesen, dass dies aufgrund des Dienstbarkeitsvertrages nicht möglich sein könnte. Er sei einfach gutmütig gewesen und habe das Grundstück, das er den Eltern abgekauft habe, dem Bruder geschenkt. Treibende Kraft sei der Bruder gewesen; dieser habe auch alles im Zusammenhang mit der Teilung des Grundstückes, so auch den Dienstbarkeitsvertrag, organisiert.