9 allerdings zunächst gewesen, ein Zweifamilienhaus (mit Tiefgarage) zu bauen. Sein Bruder habe jedoch lieber ein separates Haus auf einer eigenen Parzelle bauen wollen; das Grundstück sei dann auch nach dem Wunsch des Bruders geteilt worden. Er habe dem Bruder mitgeteilt, dass seine Hälfte der Parzelle später − allenfalls für seine Kinder − auch einen Bauplatz abgeben solle. Sein Bruder habe ihm hierauf gesagt, er könne sein Haus dann auch an die Grenze bauen. Er sei sich deshalb überhaupt nicht bewusst gewesen, dass dies aufgrund des Dienstbarkeitsvertrages nicht möglich sein könnte.