_ zu ermöglichen (Beschwerde S. 6 f. Ziff. 1.5). Eine Beschränkung von KTN C.________ wäre auch nicht sachgerecht gewesen angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer dem Beschwerdegegner das Grundstück KTN D.________ geschenkt habe (Beschwerde S. 9 f. Ziff. 1.7.3). Aufgrund der Änderung des Baureglements bestehe gar kein "fehlender Grenzabstand" mehr. Hätte dieselbe Rechtslage bereits bei Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages bestanden, hätten die Parteien keine Grenzabstandsverlegung zu Lasten von KTN C.________ vereinbart.